Bürgerarbeit- Beschäftigungsphase

Maßnahmezeitraum

15.01.2011 bis 31.12.20114 , Förderdauer für Teilnehmende max. 36 Monate

Das Modellprojekt Bürgerarbeit setzt sich aus zwei Phasen zusammen. Die Aktivierungsphase wurde vom zuständigen Jobcenter durchgeführt. Die finanzielle Förderung der Beschäftigungsphase erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt.

Die Arbeitsplätze im Rahmen der Bürgerarbeit werden von der AFP mbH für „zusätzliche“ und „im öffentlichen Interesse“ liegende Arbeiten im Sinne des § 261 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (in der Fassung bis zum 31.03.2012) bereitgestellt. Teilnehmende werden z. B. eingesetzt in Projekten wie Kleiderkammer, Möbelbörse, Erweiterung Tourismusangebote, Seniorentreff, Museen, Mieterinsel, Kinder- und Jugendtreff.

Ziel der Förderung

Mit der Umsetzung dieses Projektes soll die Integration von einer besonders benachteiligten Gruppe der Arbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützt werden und dazu beigetragen werden, dass ihre vorhandenen Beschäftigungspotenziale stärker genutzt werden.

Die Projektteilnahme soll zur Verbesserung bzw. zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden führen. Vorrangiges Ziel ist es, die Projektteilnehmenden dabei zu unterstützen, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Zielgruppe

Zur Teilnahme berechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III sind und Leistungen nach § 7 SGB II beziehen und die eine mindestens 6-monatige Aktivierungsphase des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ durchlaufen haben.

Ergebnisse

Die AFP mbH hat bisher in 19 Projekten 50 Arbeitnehmer betreut. 3 Arbeitsverhältnisse wurden vorzeitig beendet, weil eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen wurde. 10 Teilnehmende sind während der Laufzeit oder nach Ende in einem Minijob tätig, 3 Teilnehmende sind nach Beendigung der Maßnahme in ein gefördertes Arbeitsverhältnis übernommen worden.

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